Termin am Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Ehrenamtliche Helfer z.B. bei Vereins-,Schulfesten usw. brauchen einen solchen Nachweis nicht, müssen aber über den Veranstalter geschult werden (Informationen zu Feiern). Die Belehrungen im Gesundheitsamt finden immer montags um 14:00 statt. Die Teilnahme ist auf 8 Personen beschränkt. Bitte finden Sie sich 15 bis 30 Minuten vor Beginn am Eingang C (Eingang Gesundheitsamt ) ein, wir holen Sie dort ab. Minderjährige oder beschränkt Geschäftsfähige bzw. geschäftsunfähige Personen benötigen die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten oder Betreuer oder deren Einverständniserklärung. Die Kosten betragen 14 Euro pro Person; bei Schülern, die eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung durchführen (Praktika im Lebensmittelbereich) entfallen diese, sie müssen aber einen entsprechenden Nachweis der Schule vorlegen. Die Bezahlung erfolgt über einen Geldautomaten im Gesundheitsamt. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie eine Belehrung in einer anderen Sprache benötigen, setzen wir uns für eine Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung,
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Wir verarbeiten Ihre Daten um Ihren
Termin zur Belehrung IFSG
zu reservieren und Ihre Teilnahmebestätigung zu erstellen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung unter www.lra-toelz.de/datenschutzerklaerung.
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Sie sind jünger als 18 Jahre. Denken Sie bitte an die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Sie können diese auch ausfüllen, scannen und direkt hochladen.