Energiepreiszuschuss 2023

Einreichen des Verwendungsnachweises für Sportvereine

Hinweis zum Energiepreiszuschuss: 

Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen allgemeinen Energiepreiszuschuss erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Hierzu beachten Sie bitte die Informationen und Ausfüllhinweise sowie das Formular „Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss“. Bitte belegen Sie Ihre Angaben mit den entsprechenden Nachweisen (hochladen). 

Erfolgt durch den Verein keine Vorlage des Verwendungsnachweises, wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

 

So bereiten Sie sich vor:

Lesen Sie die Ausfüllhinweise und befüllen Sie die Excel-Vorlage. Anschließend scannen oder fotografieren Sie Ihre Nachweise.

 

Voraussetzung:

Sie haben Zugriff auf Ihr E-Mail-Postfach. Nur wenn Sie den Bestätigungs-Link in der an Sie versendeten Mail anklicken werden Ihre Informationen an das Fachamt übermittelt.

Hinweis zum Datenschutz

Verantwortlich für die Verarbeitung ist das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Wir verarbeiten Ihre Daten um Ihren

 

Verwendungsnachweis des Energiepreiszuschuss 2023

zu bearbeiten.

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung unter www.lra-toelz.de/datenschutzerklaerung.  

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Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss
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Sie können alles in eine Datei scannen oder bis zu 20 Einzeldokumente hochladen.

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