Bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ auszufüllen. Sie können mit dem Finger oder der Maus online unterschreiben.
Ihr Vereinsvorstand verlässt sich darauf, dass dieses Formular rechtzeitig im Landratsamt vorliegt.
Verantwortlich für die Verarbeitung ist das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Wir verarbeiten Ihre Daten um Ihre
Anlage zum Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale - Erklärung zur Teilung von Lizenzen
zu bearbeiten.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung unter www.lra-toelz.de/datenschutzerklaerung.
Bitte geben Sie die korrekte Bezeichnung der jeweiligen Lizenz an (z. B. DOSB-Lizenznummer für DOSB Lizenzen, BLSV-Lizenznummer für BLSV Lizenzen, etc.). Eine Zuordnung der jeweiligen Lizenz kann sonst nicht erfolgen.
Die angegebene Lizenz soll bei den folgenden zwei Vereinen berücksichtigt werden.
(die staatliche Förderung wird dann auf beide genannten Vereine hälftig aufgeteilt):
Tippen Sie Name oder Ort oder Registernummer, dann erscheint eine Auswahl. Die DAten werden automatisch übernommen.
Die angegebene Lizenz soll bei folgendem Verein berücksichtigt werden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einer falschen Erklärung ein Straftatbestand vorliegt, der zur Anzeige gebracht wird. Zudem wird den angegebenen Vereinen die entsprechende Vereinspauschale gestrichen.
Mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Antragsverfahrens zur Vereinspauschale bin ich einverstanden. Die Datenschutzhinweise der Kreisverwaltungsbehörde habe ich zur Kenntnis genommen.